Lieferbedingungen des Fachverbands der Maschinen-und Stahlbauindustrie: Vorleistungspflicht trotz Mängeln nicht sittenwidrig

Gerichtszahl: OGH 28. 7. 2010, 9 Ob 80/09v
Gesetzliche Grundlage: § 879 Abs 1, § 1052 ABGB

 

  1. Wenn ein Käufer beim Kauf einer Maschine eine Vorleistungspflicht wie „Gesamtpreis ab Kindberg, werksüberholt, lackiert, inklusive Montage Euro 24.000; Zahlung: 8.000 Euro Anzahlung nach Vertragsschluss, 10.000 Euro bei Lieferbereitschaft, 6.000 Euro nach mängelfreier Inbetriebnahme, jedoch spätestens 60 Tage nach Lieferung“ akzeptiert, muss er damit rechnen, Zahlungen leisten zu müssen, ohne überhaupt die Möglichkeit zu haben, einen Mangel geltend zu machen.
  2. Ist kein an die Unbrauchbarkeit heranreichender Mangel der Kaufsache gegeben, erweist sich das Bestehen des Verkäufers auf das in Punkt 9.2. der Lieferbedingungen des Fachverbands der Maschinen und Stahlbauindustrie Österreich enthaltene Zahlungszurückbehaltungs bzw. Aufrechnungsverbot, „[d]er Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Käufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten“, nicht als sittenwidrig im Sinne von § 879 ABGB.
Harald Friedl
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