Das Vermessen von Bauteilen, in der Regel zum Zweck der Abrechnung. Die Ermittlung der Aufmaße erfolgt in der Natur (= Baustelle). Die Aufmaße (Längen, Stück) werden in Ausführungspläne oder eigene Skizzen eingetragen und dann in Listen verarbeitet (Flächen, Rauminhalte); die Verarbeitung kann entweder „händisch“ oder elektronisch mit eigenen Programmen (z. B. AUER) erfolgen.
Praxishinweise zur Aufmaßnahme:
- Laufende Aufmaßnahme spart Stress!
- Gute Vorbereitung (handliche Planausschnitte, handliche Messinstrumente etc.) spart Zeit;
- gemeinsame Aufmaßnahme (ausführende Firma und Vertreter des Auftraggebers) spart nachträgliche Diskussionen;
- sind Leistungen später nicht mehr messbar, sollten diese rechtzeitig aufgemessen werden (notfalls Foto- Dokumentation).