Sehr geehrte Leserinnen,
sehr geehrte Leser!
Mit Sicherheit haben Sie angenehme Osterfeiertage verbracht. Oder haben Sie das verlängerte Wochenende für mühevolle Arbeiten in Ihrem Eigenheim genutzt? – Gerade über Feiertage und verlängerte Wochenenden investiert der durchschnittliche Österreicher aktuellen Studien zufolge einen Gutteil seiner Freizeit in die Gestaltung und (meistens) Verschönerung seines trauten Heims. Heimwerken ist angesagt!
Doch aufgepasst, nicht jede Umgestaltung und Veränderung des Eigenheims ist rechtlich so ohne Weiteres zulässig, besonders wenn es sich dabei um ein Wohnungseigentumsobjekt handelt. Manuela Maurer-Kollenz zeigt in ihrem aktuellen Fachbeitrag die nicht nur für den Heimwerker ernüchternden Grenzen der zulässigen Änderung eines Wohnungseigentumsobjektes auf.
Harald Friedl erläutert weiters, warum der Auftragnehmer eines ÖNORM-Bauwerkvertrages entgegen dem weit verbreiteten Irrtum in der Praxis grundsätzlich nicht zur Forcierung der an ihn beauftragten Leistungen verpflichtet ist, und setzt sich unter der Rubrik „Entscheidungen“ mit drei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes auseinander, der nicht zum ersten Mal über das Recht des Auftraggebers, den Werklohn bei Mängeln zurückzuhalten, über die Folgen einer vorbehaltlos gelegten Schlussrechnung und deren Bezahlung und über das mehrfache Verschieben von Mängelbehebungsterminen durch den Auftraggeber zu urteilen hatte.
Zu guter Letzt ist es uns gelungen, niemand Geringeren als Herrn Robert Schmid, seines Zeichens Eigentümervertreter der BAUMIT-Gruppe, für ein Interview zu gewinnen. Robert Schmid stand uns dabei zu aktuellen Fragen rund um BAUMIT, Finanz- und Wirtschaftskrise, Umweltschutz und Energieeffizienz sowie zu Recht am Bau angenehm offen Rede und Antwort.
Viel Vergnügen bei der informativen und lehrreichen Lektüre der neuen Beiträge.