Editorial 2012|06

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Haben Sie sich in den letzten Tagen auch darüber geärgert, dass Sie angesichts der niedrigen Temperaturen die Heizung noch Mitte Mai hochdrehen müssen? Und das bei zunehmend steigenden Energiepreisen, die den Endverbraucher erst recht frösteln lassen; kein Wunder, dass das Interesse an der Unabhängigkeit von externen Energieversorgern massiv im Steigen begriffen ist.

Photovoltaikanlagen sind in diesem Zusammenhang heutzutage der große Renner. Immerhin ermöglichen solche Anlagen dem Hauseigentümer eine gewisse Energieautarkie. Die dafür von der öffentlichen Hand bereitgestellten Förderungen waren binnen kurzer Zeit ausgeschöpft. Besonders interessant sind solche Anlagen auch für Wohnungseigentumsobjekte. Diesfalls kann ja die damit verbundene Kostenbelastung auf mehrere Wohnungseigentümer aufgeteilt werden.

Vor der Verwirklichung einer Photovoltaikanlage für Wohnungseigentumsobjekte sind allerdings zahlreiche rechtliche Hindernisse zu überwinden. Welche, erläutert Christina Drösler in ihrem neuen Fachbeitrag zum Thema „Photovoltaikanlagen im Wohnungseigentum“.

Hat man als Auftragnehmer einmal einen Bauauftrag in der Tasche, fangen – wie man aus der Praxis weiß –  die Probleme mit dem Auftraggeber erst so richtig an. „Augen zu und durch“ ist für Probleme der Bauabwicklung keinesfalls das richtige Rezept. Gernot Fiebiger zeigt in seinem Beitrag „Zehn Gebote der auftragnehmerseitigen Bauabwicklung“ auf, was Sie beherzigen sollten, um als Auftragnehmer die typischen Probleme der Bauabwicklung zu vermeiden bzw. zu überwinden.

Gegenwärtig werden Missstände von Justiz und Verwaltung lang und breit öffentlich diskutiert. Unter „Kurz gesagt“ widme ich mich ausgehend von drei aktuellen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes einem Phänomen, das von den Betroffenen oft als gravierender Missstand empfunden wird; die geradezu blinde Hörigkeit der Behörden und ihrer Entscheidungsträger, wenn es um Gutachten von Amtssachverständigen geht – auch wenn diese noch so abwegig sind.

Ich wünsche viel Vergnügen bei der Lektüre!

Matthias Nödl