Editorial 2012|09

Sehr geehrte Leserinnen,
sehr geehrte Leser!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) sind im Wirtschaftsleben ein Thema, über das sich stets trefflich streiten lässt. Sind die AGB´s überhaupt Vertragsinhalt geworden? Wenn ja, inwieweit entfalten einzelne Bestimmungen der AGB´s überhaupt Rechtswirkungen?

Oft gelingt es Auftragnehmern im Geschäftsverkehr mit privaten Auftraggebern ihre AGB´s durchzusetzen, indem sie in ihren Geschäftspapieren auf die Geltung der AGB´s verweisen. Dass der Verweis auf die eigenen AGB´s im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen aber zum Ausscheiden des Angebots führen kann, bedenkt kaum jemand.

Thomas HAMERL erläutert in seinem neuen Fachbeitrag Irrtümlicher“ Hinweis auf AGB’s des Bieters am Briefpapier – Ausscheidensgrund oder harmloses Versehen? anhand aktueller Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes und des Bundesvergabeamtes, welche Risiken mit der Verwendung von AGB´s im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen drohen und wie man diese am besten vermeidet.

Durch die tägliche Baupraxis spuken die wildesten Annahmen (vor allem der Auftragnehmerseite) was die Aufgaben, Rechte und Pflichten der vom Auftraggeber eingesetzten Örtlichen Bauaufsicht („ÖBA“) anlangt. Dies beginnt bei der Annahme, die ÖBA habe Aufgaben eines Baustellenkoordinators, und endet dabei, dass der Auftragnehmer die ÖBA direkt wegen fehlerhafter Anweisungen auf Schadenersatz klagt.

Oft hat sich die ÖBA dieses Problem aber auch selbst zuzuschreiben, weil sie sich auf der Baustelle nicht selten als Bauherrnvertreter mit uneingeschränkten Vollmachten geriert. Ob und inwieweit die ÖBA überhaupt die Macht hat, den Bauherrn zu vertreten, erklärt Harald FRIEDL in seinem neuen Fachbeitrag „Die Vertretungsmacht der Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA)“.

Klimaschutz und Energieeffizienz verlangen gerade im Bausektor verstärkt nach Innovation im Hinblick auf die verarbeiteten Baustoffe und eingesetzten Methoden, verbunden mit einem Abgehen vom Stand der Technik. Dass diese Entwicklung natürlich auch rechtliche Risiken für den Bauunternehmer in sich birgt, zeigen Hans Herbert MOEHREN und ich unter Kurz Gesagt mit dem Artikel „Innovation am Bau – ein rechtliches Risiko“ auf.

Ich wünsche eine aufschlussreiche Lektüre!

Matthias Nödl