Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Als leidgeprüfter Auftragnehmer der öffentlichen Hand können Sie sicher bestätigen, dass die Inhalte von Ausschreibungen tückisch sein können. Wichtige Inhalte der Ausschreibungsunterlagen sind oft an Stellen aufzufinden, wo sie niemand vermutet hätte; die Leistungsverzeichnisse sind unvollständig und unübersichtlich „zusammenkopiert“; die technischen Spezifikationen des Auslobers sind undurchschaubar; ein Szenario, das gravierende Haftungsrisiken für den Bieter in sich bergen kann.
Der Auslober geriert sich in solchen Fällen als unwissend, wenn es dann aufgrund dessen zu Missverständnissen und Fehlern in der Planung und/oder Ausführung des Projektes kommt, die wiederum zu Mehrkosten aufseiten des Auftragnehmers führen. Der Auslober lehnt dann meist die Übernahme der Mehrkosten mit der Begründung ab, dass man als gewissenhafter Bieter diese Unstimmigkeit oder jene Unklarheit ja erkennen und den Auslober darauf warnen hätte müssen.
Wertvolle Informationen zu dieser Problematik liefert Katharina Müller in ihrem neuen Fachbeitrag Vorvertragliche Prüf- und Warnpflichten in der Angebotsphase.
Michael Kuen hat in seinem letzten Beitrag die Folgen einer gesetzwidrigen Nutzwertfestsetzung im Wohnungseigentum aufgezeigt. Idealerweise wird sich die Wohnungseigentümergemeinschaft in einem solchen Fall auf eine Richtigstellung der Nutzwerte einigen. Doch was passiert, wenn diese Einigung nicht möglich ist? – Es soll vorkommen, dass Wohnungseigentümer in Einzelfällen konsensresistent oder wegen eines dauerhaften Auslandsaufenthalts nicht greifbar sind.
In seinem neuen Fachbeitrag Der Weg aus der (Wohnungseigentums-)Krise erläutert Michael Kuen, welche Möglichkeiten einem einzelnen Miteigentümer bei gesetzwidriger Nutzwertfestsetzung im Wohnungseigentum mangels Einigung sämtlicher Miteigentümer zur Verfügung stehen.
Wir wünschen mit dieser interessanten Lektüre einen lehrreichen Start in die Adventzeit.