Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Der Erwerb von Bauträgerobjekten boomt. Klingende Namen und beeindruckende Referenzprojekte suggerieren den Kaufinteressenten hohe Qualität, Kosten- bzw. Terminsicherheit des Projekts und Know-how des Bauherrn nach dem Prinzip „Na da kann ja nichts mehr schiefgehen“. Und was besonders reizvoll ist, der Käufer muss sich nicht in die Bauabwicklung involvieren und spart Zeit für wichtigere Dinge.
Dabei übersieht man in der Praxis gerne, dass der Kaufinteressent bei Bauträgerprojekten (Voraus)Zahlungen zu leisten, das Gewerk also vor Fertigstellung des Projektes nahezu zur Gänze zu bezahlen hat. Dies ist natürlich mit dem Risiko verbunden, Geld für etwas bezahlt zu haben, das man am Ende des Tages allenfalls gar nicht erhält. Verschiedene Sicherungsmodelle nach dem Bauträgervertragsgesetz sollen den Käufer vor dieser prekären Situation bewahren.
Manuela MAURER-KOLLENZ erläutert in ihrem neuen Fachbeitrag „Der Baufortschritt nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) – Welche Mängel oder Fehlleistungen hindern die Beurteilung eines Bauabschnitts als abgeschlossen?“ eines der gängigen Sicherungsmodelle, nämlich das Modell der grundbücherlichen Sicherung in Verbindung mit einem Ratenplan.
Baumeister, Schlosser, Gerüstbauer, Maurer, Elektriker und viele mehr, in die Umsetzung von Bauvorhaben ist oft eine Vielzahl unterschiedlicher Professionisten gleichzeitig und nebeneinander involviert. Nicht selten setzt das Teilgewerk des einen Professionisten das Teilgewerk eines anderen Professionisten voraus, sodass die Leistungen zeitlich und technisch voneinander abhängig sind. Arbeiten die Professionisten nicht Hand in Hand kann sich daraus ein finanzielles Fiasko für den Bauherrn entwickeln.
Die Koordination der einzelnen Werkleistungen aller an einem Bauprojekt beteiligten Gewerke hat daher eine zentrale Bedeutung für den Erfolg eines Bauprojekts. Katharina MÜLLER erläutert in ihrem neuen Fachbeitrag „Mitwirkungspflichten des Bauherrn – Koordination als grundlegende Bauherrenpflicht“ die Abstimmungsaufgaben von Auftraggebern und Auftragnehmern sowie deren Haftungen infolge mangelhaften Projektmanagements.
Aus sich laufend steigernden Anforderungen an Energieeffizienz und Umweltschutz im Bauwesen entwickeln sich immer wieder und rapide neue innovative Ideen, Baustoffe und Werkmethoden. Wer die Gefahr trägt, wenn sich anerkannte Regeln der Technik oder technische Normen während einem Bauvorhaben ändern bzw. weiterentwickeln, zeigt Thomas HAMERL in seinem Fachbeitrag „Änderungen im Stand der Technik – wer trägt die Risiken des Fortschritts“.
Ich wünsche eine interessante Lektüre!