Editorial 2013|05

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Die RechtamBau.at-Familie wächst und gedeiht. Zum einen konnten wir unsere Redaktion um Elisabeth Stocker verstärken, eine hervorragende Juristin, die fortan die Redaktionsleitung unterstützen wird. Zum anderen hat sich Rechtsanwalt Clemens Lintschinger unserem Autorenteam angeschlossen. Ein herzliches Willkommen beiden Neuzugängen!

Clemens Lintschinger ist Rechtsanwalt in Wien und ausgewiesener Experte des Immobilien- und Bau(vertrags)rechts mit besonderem Fokus auf das (Anti-) Claim Management. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt auch das europäische und nationale Wettbewerbsrecht, das freilich auch vor dem Bau-, Architekten- und Immobilienrecht nicht Halt macht.

In seinem ersten Beitrag Immobilientransaktionen im Fokus des Behilfenrechts durchleuchtet Clemens Lintschinger die Thematik der Grundstückstransaktionen und Liegenschaftsprojekte mit Beteiligung der öffentlichen Hand aus der Sicht des Beihilfenrechts.

Das Claim Management ist auch eines der Steckenpferde von Katharina Müller, wie deren jüngstes Werk „Handbuch Claim Management“, erschienen im Linde-Verlag, zeigt; ein Werk, dass innerhalb kürzester  gleichsam eine Musslektüre für die erfolgreiche Baupraxis sowohl auf Auftragnehmer- als auch auf Auftraggeberseite.

Katharina Müller setzt sich in ihrem Beitrag Schlussrechnungsvorbehalt anlässlich eines aktuellen Judikats des Obersten Gerichtshofes mit dem in der Baupraxis ewig aktuellen Streitfall auseinander, wenn der Auftragnehmer die Verrechnung von Leistungen in der Schlussrechnung vergisst oder der Auftraggeber Abzüge von der Schlussrechnung vornimmt.

Der Schlussrechnungsvorbehalt kann in solchen Fällen die Rettung für den Auftragnehmer bedeuten, mit dessen Hilfe – abhängig von der Vertragslage – erbrachte, aber in der Schlussrechnung nicht erfasste Leistungen nachverrechnet und die Anerkennung der Abzüge des Auftraggebers durch Annahme der Schlusszahlung vermieden werden können.

Angesichts der voranschreitenden Umweltverschmutzung und verdeckter Umweltsünden aus der Vergangenheit ist auch die Kontamination von Liegenschaften und die Haftung dafür – vor allem im Zusammenhang mit dem Kauf einer Liegenschaft – aktuelles Thema.

Insbesondere das Abfallwirtschaftsgesetz kann dem Käufer einer Liegenschaft im Lichte der Rechtsprechung des VwGH schlaflose Nächte bereiten. Wann ein Liegenschaftskäufer für die Umweltsünden seiner Rechtsvorgänger haftet, finden Sie unter Kurz Gesagt in meinem neuen Beitrag Subsidiäre Liegenschaftseigentümerhaftung bei Kontaminationen.

Ich wünsche eine informative Lektüre!

Matthias Nödl