Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet! Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang“ aus Schillers Glocke mag zwar vor einem voreilig eingegangenen Eheverhältnis warnen, doch lässt sich diese Warnung gut und gerne auch auf andere „Geschäftsbeziehungen“ anwenden.
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet! Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang“ aus Schillers Glocke mag zwar vor einem voreilig eingegangenen Eheverhältnis warnen, doch lässt sich diese Warnung gut und gerne auch auf andere „Geschäftsbeziehungen“ anwenden.
"Darum prüfe, wer sich ewig bindet“ ist daher auch ein trefflicher Ratschlag von Michael Breitenfeld in seinem neuen Beitrag zu Risiken von Bietergemeinschaften in Vergabeverfahren. Michael Breitenfeld zählt zu den führenden Vergaberechtsexperten Österreichs und ich freue mich, ihn als neues Mitglied unseres Autorenteams vorstellen zu dürfen.
Neu auf RechtamBau.at finden Sie auch einen Beitrag von Katharina Müller zu Neue Judikatur zur Haftung des geschädigten Bauherrn für fremdes Verhalten. Und Clemens Lintschinger erläutert in seinem zweiten Teil zum Thema Immobilientransaktionen im Fokus des Beihilfenrechts die Problematik von EU-Beihilfen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften.
Ich wünsche eine lehrreiche Lektüre!