Neue vergaberechtliche Schwellenwerte ab 1.1.2012

Mit der Verordnung Nr 1251/2011 hat die Kommission die Schwellenwerte neu festgesetzt. Glücklicherweise wurden endlich wieder „runde“ Zahlen und einheitliche Werte festgelegt. Die Schwellenwerte betragen für

  • alle Bauaufträge EUR 5.000.000,
  • Lieferungen und Dienstleistungen grundsätzlich EUR 200.000
  • für zentrale Beschaffungsstellen EUR 150.000
  • für Sektorenauftraggeber EUR 400.000

Die Verordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, sodass sie abweichenden oder noch nicht aktualisierten Werten im BVergG und in Verordnungen des Bundeskanzlers vorgeht.

Thomas Hamerl
CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH