Regieleistung

Die Verrechnung von Regieleistungen oder sog. "Regien" erfolgt immer dann, wenn der Werkunternehmer Leistungen ausführt, die nicht über einzelne (Leistungs-) Positionen des beauftragten Leistungsverzeichnis abgerechnet werden können.

Regieleistungen können angehängt, oder selbstständig sein:

  1. angehängte Regieleistungen sind Leistungen, die im Rahmen eines mit Einheits- oder Pauschalpreisen abgeschlossenen Bauvertrages anfallen und daher nicht gesondert vergeben werden. In den Leistzngsverzeichnissen werden dafür üblicherweise für die häufigsten Tätigkeiten Preise festgesetzt (z.B. 10 Std. Facharbeiter).
  2. selbstständige Regieleistungen sind Leistungen, die nicht im Rahmen eines mit Einheits- oder Pauschalpreisen abgeschlossenen Bauvertrages anfallen und daher gesondert (in einem selbstständigen Vertrag) vergeben werden

Praxishinweise:

Das Thema Regien führt auf der Baustelle sehr oft zu Misverständnissen und Streit, weshalb u.a. folgende Punkte besser vorher geklärt werden sollten

  1. Regiearbeiten sollten nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers oder seiner Vertretung (z.B. örtliche Bauaufsicht) durchgeführt werden;
  2. die Anweisung betreffend die Regieleistungen hat vom Auftraggeber eindeutig zu erfolgen;
  3. die Überprüfung und Bestätigung der erfolgten Regieleistungen sollte möglichst täglich erfolgen.