Die Verrechnung von Regieleistungen oder sog. "Regien" erfolgt immer dann, wenn der Werkunternehmer Leistungen ausführt, die nicht über einzelne (Leistungs-) Positionen des beauftragten Leistungsverzeichnis abgerechnet werden können.
Regieleistungen können angehängt, oder selbstständig sein:
- angehängte Regieleistungen sind Leistungen, die im Rahmen eines mit Einheits- oder Pauschalpreisen abgeschlossenen Bauvertrages anfallen und daher nicht gesondert vergeben werden. In den Leistzngsverzeichnissen werden dafür üblicherweise für die häufigsten Tätigkeiten Preise festgesetzt (z.B. 10 Std. Facharbeiter).
- selbstständige Regieleistungen sind Leistungen, die nicht im Rahmen eines mit Einheits- oder Pauschalpreisen abgeschlossenen Bauvertrages anfallen und daher gesondert (in einem selbstständigen Vertrag) vergeben werden
Praxishinweise:
Das Thema Regien führt auf der Baustelle sehr oft zu Misverständnissen und Streit, weshalb u.a. folgende Punkte besser vorher geklärt werden sollten
- Regiearbeiten sollten nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers oder seiner Vertretung (z.B. örtliche Bauaufsicht) durchgeführt werden;
- die Anweisung betreffend die Regieleistungen hat vom Auftraggeber eindeutig zu erfolgen;
- die Überprüfung und Bestätigung der erfolgten Regieleistungen sollte möglichst täglich erfolgen.