Genehmigungen beim Einbau von Klimaanlagen

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Die Sommer werden in Österreich immer wärmer. Besonders in den großen Städten Wien, Graz, Linz und Salzburg aber auch auf dem Land wird vielerorts die Hitze in Heim oder Büro unerträglich.
In modernen Büros gehören Klimageräte, die auch im Sommer ein angenehmes Arbeitsklima schaffen, bereits oft zum Standard. Da moderne Klimaanlagen mittlerweile hocheffizient und bei weitem nicht mehr die Stromfresser vergangener Tage sind, installieren sich auch immer mehr Österreicher eine Klimaanlage in ihrer Wohnung.

Wenn Klimaanlagen in Privathaushalten nachträglich montiert werden, vergessen aber viele, dass dafür oft Genehmigungen nötig sind.

Lärmemission und optisches Erscheinungsbild

Die stromsparendsten und damit effektivsten Klimaanlagen sind Split-Geräte, die aus einem Innen- und Außengeräten bestehen. Wenn das Außengerät das äußere Erscheinungsbild wesentlich verändert, besonders wenn es straßenseitig montiert wird, benötigt man in der Regel eine Baubewilligung. In Österreich ist das auf Länderebene geregelt und daher von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Besonders in Schutzzonen oder bei Häusern unter Denkmalschutz kann so etwas kritisch sein. Bei der Nachrüstung von Klimaanlagen in Wien muss etwa die Bewilligung der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) eingeholt werden, ohne deren Stellungnahme die Baupolizei (MA 37) keine Bewilligung erteilt.

Neben dem Erscheinungsbild ist die Lautstärke der Klimaanlage relevant. Hier gibt es vorgegebene Grenzwerte die eingehalten werden müssen. Die Lautstärke des Klimagerätes darf nicht wesentlich den Geräuschpegel des Umgebungslärms übersteigen. Um das zu gewährleisten, braucht es ein technisches Gutachten, in dem die Lärmemissionen festgestellt werden.
Wer seine Klimaanlage von einem spezialisierten Unternehmen installieren lässt, bekommt durch diese in der Regel fachgerechte Unterstützung.

Genehmigung von Vermieter oder Miteigentümer

Neben den baurechtlichen Vorschriften kann bei der Installation von Klimaanlagen auch das Wohnungseigentumsgesetz und das Mietrechtsgesetz schlagend werden.
In Mehrparteienhäusern braucht ein Wohnungseigentümer neben der Genehmigung der Baubehörde auch das Einverständnis aller Miteigentümer.
Bevor ein Mieter eine Klimaanlage in seiner Mietwohnung montieren lässt, ist die Erlaubnis des Vermieters obligatorisch.

Geldstrafe oder Rückbau droht

Klimaanlagen mit Außengeräten, die ohne Genehmigung der Baubehörde errichtet wurden können einen Verstoß gegen die Bauordnung darstellen. Diesfalls können Geldstrafen von mehreren tausend Euro oder ein Rückbau und die Herstellung des Ursprungszustandes drohen.

Wer eine Klimaanlage ohne das Einverständnis des Vermieters oder der Miteigentümer montiert, dem droht eine Besitzstörungsklage durch den Vermieter oder eine Eigentumsfreiheitsklage der anderen Wohnungseigentümer.

Sollten einzelne Miteigentümer der Immobilie ihre Zustimmung verweigern, kann in einem Außerstreitverfahren ein Gericht feststellen, ob das wichtige Interesse auf eine Wohnung mit erträglichen Raumtemperaturen den schutzwürdigen Interessen der anderen Wohnungseigentümer überwiegt.

Markus Paschl