Fachmagazin für Recht in Sachen Architektur, Bau und Immobilien

Der Stand der Technik gehört üblicherweise zu den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften einer Bauleistung und damit zum Vertragsinhalt eines Bauwerkvertrages. Kaum jemals treffen Bauherr und Auftragnehmer Regelungen, wer die Vor- und Nachteile aus technologischem Fortschritt während der Bauleistungen tragen soll. Das sollten sie aber, denn gerade diese Frage lässt sich bei genauerer Analyse gar nicht so leicht beantworten.

Sie wollen eine Liegenschaft kaufen? Sie brauchen aus anderen Gründen möglichst rasch und einfach Informationen zu einer bestimmten Liegenschaft, Wohnung oder zu einem Gebäude? Es gibt bereits zahlreiche Internetseiten die großteils unentgeltlich liegenschaftsrelevante Informationen einer breiten Masse per Mausklick zugänglich machen. Bei der Informationsflut im Internet stellt sich aber natürlich die Frage, auf welchen Seiten die begehrten Informationen zu finden sind. Um Ihnen die Suche so leicht als möglich zu gestalten habe ich einen kurzen Praxisleitfaden zu diesem Thema erstellt. Ich wünsche Ihnen viel Spaß auf Ihrer ganz persönlichen Liegenschaftsschatzsuche.

Die Akteneinsicht wird rechtschutzsuchenden Bietern meist verweigert, obwohl das EU-Recht einen raschen und effektiven Rechtschutz im Vergabeverfahren fordert.

Bauordnungen der Länder, Baubewilligung, Planwechsel, konsenslose Bauführung, konsenswidrige Bauführung, Fertigstellungsanzeige, Vollendungsmeldung, unzulässige Benützung, rechtliche Konsequenzen, Verwaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, baurechtliche Folgen, zivilrechtliche Folgen, Gewährleistung, Mietzinsminderung, Schadenersatz, versicherungsrechtliche Folgen, strafrechtliche Folgen

Das Wohnungseigentumsgesetz sieht vor, dass Wohnungseigentum an KFZ-Abstellplätzen innerhalb von drei Jahren ab Wohnungseigentumsbegründung nur von jenen Wohnungseigentümern erworben werden kann, die bereits Eigentum an einer Wohnung oder einem selbständigen Geschäftsraum haben. Gerade bei der Verwertung von KFZ-Abstellplätzen ist diese Regelung häufig hinderlich. Immer öfter stellt sich die Frage, ob es eine Alternative zum Abwarten dieser dreijährigen Frist gibt.

Eigentlich möchte es ein Bieter dem Auftraggeber besonders recht machen und bietet mehr Auswahl als er müsste. Dafür wird er auch noch ausgeschieden. Zu Recht? Bei diesem sehr umstrittenen Thema zeichnen sich Lösungen ab.

Bieter im Vergabeverfahren treffen sogenannte vorvertragliche Prüf- und Warnpflichten, für deren Verletzung er dem Auftraggeber („AG“) gegenüber ersatzpflichtig werden kann.

Im Fachartikel „Die Folgen gesetzwidriger Nutzwertfestsetzung bei Wohnungseigentum“ wurde über das gesetzliche Verbot der Begründung von Wohnungseigentum an allgemeinen Teilen der Liegenschaft und die Folgen des Verstoßes gegen dieses Verbot - insbesondere die Nichtigkeit der Wohnungseigentumsbegründung - aufgeklärt. In  diesem Fachartikel sollen Ihnen nun die Möglichkeiten der Sanierung der unangenehmen Folgen bei gesetzwidriger Nutzwertfestsetzung näher gebracht werden. Weiterführende Informationen zur Definition der „allgemeinen Teile“ und der Folgen der gesetzwidrigen Nutzwertfestsetzung bitte ich Sie daher dem letzten Fachartikel Artikel zu diesem Thema zu entnehmen, da diese Themen in diesem Artikel nicht mehr im Detail behandelt werden.

Dieser Beitrag behandelt die Frage, ob und in welchem Ausmaß Bieter tatsächlich vorvertragliche Pflichten in Zusammenhang mit der Prüfung von Ausschreibungen in der Angebotsphase treffen, insbesondere im Hinblick auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung.

Liegenschaftserwerb – entgeltlicher und unentgeltlicher Erwerb – Bemessungsgrundlage – Einheitswert – Verkehrswert – VfGH-Erkenntnis vom 21.09.2011 – Grundbuchsgebührennovelle – Änderung des Gerichtsgebührengesetzes – Relevanz des Werts des einzutragenden Rechts – Bescheinigung – Mitwirkungspflicht der Partei – Sanktionen – Übergangsregelungen – Inkrafttreten

Wann und welche Kosten dürfen auf Mieter überwälzt werden? Diese Frage gilt es, vor allem auch hinsichtlich der Abrechnung von Liftbetriebskosten, zu beantworten. Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach dazu Stellung genommen.

Seit 07.05.2012 ist ein neues Grundbuch im Einsatz. Am 27.04.2012 wurde das alte Grundbuch eingefroren und umgeschrieben. Der „Big Bang“ zum Grundbuch Neu fand am 07.05.2012 statt und erfolgte ohne nennenswerte Probleme. Änderungen und Neuerungen werden im Folgenden kurz zusammengefasst.

Mit dem Stabilitätsgesetz 2012 wurde auch eine Neuerung im Bereich der Umsatzsteuer eingeführt, die jetzt – bei allen Mietverhältnissen ab September 2012 – wirksam wurde. Bei Vermietungen an einen unecht steuerbefreiten Mieter kann die Vermietung nur noch umsatzsteuerfrei erfolgen und ist der Vermieter diesbezüglich auch nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigt. Bei jeder Geschäftsraumvermietung ab September 2012 kann daher diese Problematik auftreten. Es ist daher dringend erforderlich, in den Mietverträgen entsprechende Regelungen vorzusehen.

Das Thema der Verweise auf eigene AGB‘s durch einen Bieter oder von Vorbehalten in Begleitschreiben scheint noch immer nicht gelöst. Während der Verwaltungsgerichtshof einen extrem strengen Formalismus bei der Angebotsprüfung mehrfach abgelehnt hat, scheint das Bundesvergabeamt diesen Trend umzukehren. Deshalb muss sowohl beim Entwurf der Ausschreibungsunterlagen als auch bei der Angebotserstellung erhöhte Sorgfalt angewendet werden.

Regelmäßig tritt bei der Abwicklung von Bauvorhaben – mögen dies nun Großbauprojekte oder kleinere Projekte sein – im Zuge von Mehrkostenforderungen der Auftragnehmer die Streitfrage auf, zu welchen Anordnungen die vom Bauherrn eingesetzte ÖBA berechtigt ist und in welchem Umfang diese Vertretungshandlungen dem Bauherrn zuzurechnen sind. Im Folgenden wird daher ein kurzer Überblick über die Grundsätze des Stellvertretungsrechts gegeben.

Der Handel mit Emissionsrechten boomt im vermeintlichen Öko-Land Österreich angesichts massiv steigender Emission von Treibhausgasen. Mit einschneidenden und wirkungsvollen Maßnahmen gegen den Klimawandel geizt die Politik bislang. Ob die Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes da Abhilfe schafft?

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012), BGBl I 27/2012, vom 20.04.2012 wird mit 1.12.2012 in Kraft treten. Damit setzt der Gesetzgeber die EU-Gebäuderichtlinie um und verfolgt das Ziel, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Die Details zur neuen Rechtslage.

 

Die jüngste Entscheidung des OGH im Zusammenhang mit der Schlussrechnungslegung zu Einheitspreisverträgen 8Ob114/11i eröffnet dem rechnungslegungspflichtigen Werkbesteller die Möglichkeit, Abrechnungsmängel bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens zu beheben und so den Einwand der mangelnden Fälligkeit durch den Werkbesteller auszuhebeln. Diese Entscheidung wirft einige Fragen auf.

Aus Spargründen verzichten die meisten Erwerber von Bauträgervertragsobjekten bei den Vertragsverhandlungen auf die Beiziehung einer in Bausachen sachverständigen Person und legen dem Bauträgervertrag - mehr oder weniger ungeprüft - die vom Bauträger zur Verfügung gestellten Pläne samt Bau- und Ausstattungsbeschreibung (in Folge kurz „BAB") zu Gründe. Dieses Spardenken kann am Ende des Tages jedoch zu erheblichen unerwarteten Mehrkosten beim Erwerber führen.

Die Angemessenheit des Preises zählt zu den fundamentalen Grundsätzen des Vergabeverfahrens gemäß § 19 BVergG. Weder in der Rechtsprechung noch in der Lehre findet sich eine einheitliche Definition des angemessenen Preises. Im Folgenden wird ein Überblick über die Angemessenheit des Preises aus vergaberechtlicher Sicht, die Rechtsfolgen spekulativer Preisgestaltung und der dazu ergangenen Judikatur gegeben.

Das Thema Photovoltaikanlagen und die damit im Zusammenhang stehenden Fragen werden immer aktueller. Es besteht immer öfters der Wunsch den eigenen Energiebedarf so gut wie möglich selbst abzudecken und allenfalls mit einem Überschuss Einnahmen zu erzielen. Dabei sind einerseits technische, andererseits rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die anzuwendenden rechtlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Wohnungseigentumsanlagen sollen im Folgenden näher besprochen werden.

Der Werkvertrag ist unterschrieben, der Bauauftrag erteilt und der Beginn der Bauarbeiten steht unmittelbar bevor. Wer glaubt, dass für den Auftragnehmer alles Rechtliche schon erledigt ist, der irrt gewaltig.

Seit der ersten sogenannten Klauselentscheidung des OGH aus dem Jahr 2006 (7 Ob 78/06f), bei der eine Reihe von in Standardmietverträgen verwendeter Klauseln für ungültig befunden wurde, vergeht mittlerweile kaum ein Jahr, in dem sich der OGH nicht mit weiteren mietvertraglichen Klauseln auseinanderzusetzen hat.

Dokumentation ist keine lästige Pflicht, sie gehört zu den Routineaufgaben des Auftragnehmers im Rahmen eines Bauprojektes. Eine gute Dokumentation hat schon so manchen Bauprozess vermieden; liegen die Fakten gut dokumentiert auf dem Tisch, wird sich der Vertragspartner mit gutem Grund überlegen, ob er tatsächlich ein Gericht bemüht oder nicht doch lieber versucht, ohne erhebliche Sachverständigen- und Gerichtskosten eine Einigung über Mehrkosten herbeizuführen.

Wenn es um die Gestaltung ihrer Wohnung geht, kennt die Kreativität der jeweiligen Wohnungseigentümer oft keine Grenzen. Dass sie zu der damit verbundenen Änderung der Wohnung häufig gar nicht berechtigt sind, beachten die wenigsten Wohnungseigentümer.