
„Abgase von Feuerstätten sind so ins Freie zu führen, dass die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden.“ (§ 101 Wiener Bauordnung)
„Abgase von Feuerstätten sind so ins Freie zu führen, dass die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden.“ (§ 101 Wiener Bauordnung)
27 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle entfallen auf die Bauwirtschaft; rund ein Drittel davon wurde durch Abstürze verursacht. Also – worauf noch warten?
Eine Modernisierung der europäischen Politik und des Europarechts im Zusammenhang mit Auftragsvergaben der öffentlichen Hand steht im Raum. Zentrales Thema ist dabei auch dieÜberarbeitung des Gemeinschaftsrechts zu Konzessionen. Grund genug, sich mit dem Thema „Konzessionen“ einmal eingehender zu befassen.
Ein Versuch zu verstehen, warum die Welten von Baupraxis und Juristerei so weit auseinanderliegen und wie die Überwindung dieser Schlucht mit RechtamBau.at gelingen soll.
General- und Subunternehmer sollten vor Abschluss eines Werkvertrags zumindest auf zehn aus baurechtlicher und bauwirtschaftlicher Sicht zentrale Schwerpunkte besonderes Augenmerk legen. Diese „Zehn Gebote“ sollen dazu beitragen, die wesentlichsten Fehler vor und bei Abschluss eines Werkvertrags zu vermeiden, Risiken zu minimieren, vertragskonformes Verhalten zu gewährleisten und Streitfällen vorzubeugen.
Ein professionell betreuter Dachbodenausbau zählt zu den attraktivsten Maßnahmen zur Schaffung innerstädtischen Wohnraums. Aufgrund der Komplexität des Dachbodenausbaus und der damit verbundenen Risiken sollte ein solches Bauvorhaben auch im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen gut vorbereitet sein.