
In mehreren Judikaten der letzten Zeit (VKS Wien VKS-12598/10; VKS-6346/11; BVA N/0022-BVA/11/2011-26) haben die Vergabenachprüfungsbehörden klargestellt, was in der Hektik der Ange-botserstellung leider immer wieder übersehen wird: Eine Bietergemeinschaft (BIEGE) zwischen Zivil-technikern und Baumeistern ist berufsrechtlich unzulässig und deshalb im Vergabeverfahren auszu-scheiden.