Mit der Miete im Verzug – Neuerungen für Schuldner und Gläubiger

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Das neue Zahlungsverzugsgesetz stärkt die Position der meisten säumigen Wohnungsmieter, in dem es diesen für die Zahlung mehr Zeit einräumt. Für den Vermieter ergibt sich ein Umstellungsaufwand, da er künftig die Miete erst nach dem 5. Jeden Monats einmahnen darf, wenn es sich um Wohnungsmieter und Verbraucher handelt. Ebenfalls neu und für Vermieter erfreulich ist, dass nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen bis zu EUR 40,00 als Mahnspesen ohne weitere Nachweise verrechnet werden können.
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Die Vergebührung von Bestandverträgen

Wohnungen oder Geschäftslokale werden regelmäßig in Bestand gegeben. Zahlreiche Personen (Mieter, Vermieter, Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Steuerberater,…) stehen den Vertragsparteien oftmals zur Seite. Bekannt ist, dass der Bestandvertrag nach seinem Abschluss beim Finanzamt zu vergebühren ist. Aber wer ist dafür zuständig bzw. Verantwortlich und wie hat die Berechnung zu erfolgen?
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Mitwirkungspflichten des Bauherren – Koordination als grundlegende Bauherrenpflicht

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Die Abwicklung eines Bauvorhabens erstreckt sich gewöhnlich über einen längeren Zeitraum, das Projekt durchläuft mehrere Phasen. In der Regel sind mehrere Professionisten beteiligt, die auf engem Raum in strukturierter Weise ihre Gewerke in einem vorgegebenen Zeitraum erbringen müssen. Die Koordination der einzelnen Gewerke ist ureigenste Pflicht des Bauher-ren. Kommt der Bauherr dieser Pflicht nicht ausreichend nach, führt dies zwangsläufig zu Schnittstellenproblemen zwischen den einzelnen Auftragnehmern; die Folgen sind regelmäßi-ge Verzögerungen, Bauablaufstörungen und Mehrkosten. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die Auftragnehmer („AN“) setzt somit die zeitgerechte und qualifizierte Mitwirkung des Bauherren voraus. Der Bauherr ist grundsätzlich verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, damit die Auf-tragnehmer in der Lage sind, ihre ihnen vertraglich obliegenden Leistungen zu erbringen. Der Umfang der Pflichten des Bauherren bestimmt sich anhand der Größe und Komplexität des Projektes. Je mehr verschieden Gewerke an der Ausführung beteiligt sind, umso wichtiger wird eine professionelle Projektabwicklung.
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Der Baufortschritt nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) Welche Mängel oder Fehlleistungen hindern die Beurteilung eines Bauabschnitts als abgeschlossen?

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Bei grundbücherlicher Sicherstellung eines Erwerbers aus einem Bauträgervertrag mit Zahlung nach Ratenplan soll ein wirtschaftlicher Gegenwert in Form der Eigentumsrechte bzw Anwartschaftsrechte und der schon geschaffenen Bauleistungen gesichert werden. Die Baufortschrittskontrolle nach BTVG ist eine Kontrolle des Wertzuwachses und primär keine Qualitätskontrolle. In der Praxis stellt sich für Bauträger, den Baufortschritt beurteilende Sachverständige und Treuhänder immer wieder die Frage, ob ein Baufortschritt „abgeschlossen ist“, wenn noch Leistungen fehlen oder Mängel zu Tage treten.
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Änderungen im Stand der Technik – wer trägt die Risiken des Fortschritts?

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Der Stand der Technik gehört üblicherweise zu den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften einer Bauleistung und damit zum Vertragsinhalt eines Bauwerkvertrages. Kaum jemals treffen Bauherr und Auftragnehmer Regelungen, wer die Vor- und Nachteile aus technologi-schem Fortschritt während der Bauleistungen tragen soll. Das sollten sie aber, denn gerade diese Frage lässt sich bei genauerer Analyse gar nicht so leicht beantworten.
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Die wunderbare “Online-Welt“ der liegenschaftsrelevanten Informationen

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Sie wollen eine Liegenschaft kaufen? Sie brauchen aus anderen Gründen möglichst rasch und einfach Informationen zu einer bestimmten Liegenschaft, Wohnung oder zu einem Gebäude? Es gibt bereits zahlreiche Internetseiten die großteils unentgeltlich liegenschaftsrelevante Informationen einer breiten Masse per Mausklick zugänglich machen. Bei der Informationsflut im Internet stellt sich aber natürlich die Frage, auf welchen Seiten die begehrten Informationen zu finden sind. Um Ihnen die Suche so leicht als möglich zu gestalten habe ich einen kurzen Praxisleitfaden zu diesem Thema erstellt. Ich wünsche Ihnen viel Spaß auf Ihrer ganz persönlichen Liegenschaftsschatzsuche.
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Rechtliche Risken der Errichtung und Benützung eines Gebäudes ohne Behördenkonsens, Fertigstellungsanzeige, Vollendungsmeldung, etc – Ein Überblick

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Bauordnungen der Länder, Baubewilligung, Planwechsel, konsenslose Bauführung, konsenswidrige Bauführung, Fertigstellungsanzeige, Vollendungsmeldung, unzulässige Benützung, rechtliche Konsequenzen, Verwaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, baurechtliche Folgen, zivilrechtliche Folgen, Gewährleistung, Mietzinsminderung, Schadenersatz, versicherungsrechtliche Folgen, strafrechtliche Folgen
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Die „Sperrfrist“ beim Erwerb von KFZ-Abstellplätzen im Wohnungseigentum

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Das Wohnungseigentumsgesetz sieht vor, dass Wohnungseigentum an KFZ-Abstellplätzen innerhalb von drei Jahren ab Wohnungseigentumsbegründung nur von jenen Wohnungseigentümern erworben werden kann, die bereits Eigentum an einer Wohnung oder einem selbständigen Geschäftsraum haben. Gerade bei der Verwertung von KFZ-Abstellplätzen ist diese Regelung häufig hinderlich. Immer öfter stellt sich die Frage, ob es eine Alternative zum Abwarten dieser dreijährigen Frist gibt.
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