
Das neue Zahlungsverzugsgesetz stärkt die Position der meisten säumigen Wohnungsmieter, in dem es diesen für die Zahlung mehr Zeit einräumt. Für den Vermieter ergibt sich ein Umstellungsaufwand, da er künftig die Miete erst nach dem 5. Jeden Monats einmahnen darf, wenn es sich um Wohnungsmieter und Verbraucher handelt. Ebenfalls neu und für Vermieter erfreulich ist, dass nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen bis zu EUR 40,00 als Mahnspesen ohne weitere Nachweise verrechnet werden können.
Weiterlesen →







