Der Weg aus der (Wohnungseigentums-) Krise

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Im Fachartikel „Die Folgen gesetzwidriger Nutzwertfestsetzung bei Wohnungseigentum“ wurde über das gesetzliche Verbot der Begründung von Wohnungseigentum an allgemeinen Teilen der Liegenschaft und die Folgen des Verstoßes gegen dieses Verbot – insbesondere die Nichtigkeit der Wohnungseigentumsbegründung – aufgeklärt. In diesem Fachartikel sollen Ihnen nun die Möglichkeiten der Sanierung der unangenehmen Folgen bei gesetzwidriger Nutzwertfestsetzung näher gebracht werden. Weiterführende Informationen zur Definition der „allgemeinen Teile“ und der Folgen der gesetzwidrigen Nutzwertfestsetzung bitte ich Sie daher dem letzten Fachartikel Artikel zu diesem Thema zu entnehmen, da diese Themen in diesem Artikel nicht mehr im Detail behandelt werden.
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Grundbuchsgebührennovelle: Verteuerung des Liegenschaftserwerbs durch bevorstehende Erhöhung der Bemessungsgrundlage

In dieser Ausgabe möchte ich auf eine geplante Änderung des Gerichtsgebührengesetzes („Grundbuchsgebühren- novelle“), die mit 01.01.2013 in Kraft treten soll und sich insbesondere auf die grundbücherliche Eintragungsgebühr (1,1 Prozent) bei unentgeltlichen Erwerben auswirkt, aufmerksam machen
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Die Verjährung von Werklohnforderungen

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Eine Werklohnforderung für erbrachte Planungs- oder Bauleistungen verjährt grundsätzlich binnen drei Jahren; dies gilt für Österreich wie für Deutschland gleichermaßen. Allerdings beginnt die Verjährung in Österreich bereits mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Werklohns; in Deutschland erst mit Schluss des Jahres, in dem der Werklohn fällig geworden ist und der Unternehmer von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangen hätte müssen.

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Stabilitätsgesetz 2012: Neue Regelungen in Mietverträgen erforderlich

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Mit dem Stabilitätsgesetz 2012 wurde auch eine Neuerung im Bereich der Umsatzsteuer eingeführt, die jetzt – bei allen Mietverhältnissen ab September 2012 – wirksam wurde. Bei Vermietungen an einen unecht steuerbefreiten Mieter kann die Vermietung nur noch umsatzsteuerfrei erfolgen und ist der Vermieter diesbezüglich auch nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigt. Bei jeder Geschäftsraumvermietung ab September 2012 kann daher diese Problematik auftreten. Es ist daher dringend erforderlich, in den Mietverträgen entsprechende Regelungen vorzusehen.

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