Dieser Beitrag behandelt die Frage, ob und in welchem Ausmaß Bieter tatsächlich vorvertragliche Pflichten in Zusammenhang mit der Prüfung von Ausschreibungen in der Angebotsphase treffen, insbesondere im Hinblick auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung.
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Die unsichtbare Gefahr
Familie K. aus Wien wollte nach einer anstrengenden Arbeitswoche raus aus der Stadt und ein entspannendes Wochenende in ihrem malerischen Mietshaus am Land verbringen. Ein mehrtägiger Spitalsaufenthalt der gesamten Familie war letztlich die Folge – eines wenige Minuten dauernden Aufenthaltes im Haus. Was war geschehen?
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Grundbuchsgebührennovelle: Verteuerung des Liegenschaftserwerbs durch bevorstehende Erhöhung der Bemessungsgrundlage
In dieser Ausgabe möchte ich auf eine geplante Änderung des Gerichtsgebührengesetzes („Grundbuchsgebühren- novelle“), die mit 01.01.2013 in Kraft treten soll und sich insbesondere auf die grundbücherliche Eintragungsgebühr (1,1 Prozent) bei unentgeltlichen Erwerben auswirkt, aufmerksam machen
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Die Liftbetriebskosten im MRG-Haus
Wann und welche Kosten dürfen auf Mieter überwälzt werden? Diese Frage gilt es, vor allem auch hinsichtlich der Abrechnung von Liftbetriebskosten, zu beantworten. Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach dazu Stellung genommen.
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Die Verjährung von Werklohnforderungen
Eine Werklohnforderung für erbrachte Planungs- oder Bauleistungen verjährt grundsätzlich binnen drei Jahren; dies gilt für Österreich wie für Deutschland gleichermaßen. Allerdings beginnt die Verjährung in Österreich bereits mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Werklohns; in Deutschland erst mit Schluss des Jahres, in dem der Werklohn fällig geworden ist und der Unternehmer von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangen hätte müssen.
Grundbuch Neu
Seit 07.05.2012 ist ein neues Grundbuch im Einsatz. Am 27.04.2012 wurde das alte Grundbuch eingefroren und umgeschrieben. Der „Big Bang“ zum Grundbuch Neu fand am 07.05.2012 statt und erfolgte ohne nennenswerte Probleme. Änderungen und Neuerungen werden im Folgenden kurz zusammengefasst.
Stabilitätsgesetz 2012: Neue Regelungen in Mietverträgen erforderlich
Mit dem Stabilitätsgesetz 2012 wurde auch eine Neuerung im Bereich der Umsatzsteuer eingeführt, die jetzt – bei allen Mietverhältnissen ab September 2012 – wirksam wurde. Bei Vermietungen an einen unecht steuerbefreiten Mieter kann die Vermietung nur noch umsatzsteuerfrei erfolgen und ist der Vermieter diesbezüglich auch nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigt. Bei jeder Geschäftsraumvermietung ab September 2012 kann daher diese Problematik auftreten. Es ist daher dringend erforderlich, in den Mietverträgen entsprechende Regelungen vorzusehen.
Innovation am Bau – Ein rechtliches Risiko
Die steigende Nachfrage nach energieeffizientem und ressourcenschonendem Bauen zwingt die Bauwirtschaft zu verstärktem Einsatz innovativer Werkstoffe und technischer Methoden, die noch nicht auf breiter Basis erprobt sind. Grund genug darauf hinzuweisen, dass aus Innovation am Bau massive rechtliche Risiken für Auftragnehmer resultieren können.
„Irrtümlicher“ Hinweis auf AGB’s des Bieters am Briefpapier – Ausscheidensgrund oder harmloses Versehen?
Das Thema der Verweise auf eigene AGB‘s durch einen Bieter oder von Vorbehalten in Begleitschreiben scheint noch immer nicht gelöst. Während der Verwaltungsgerichtshof einen extrem strengen Formalismus bei der Angebotsprüfung mehrfach abgelehnt hat, scheint das Bundesvergabeamt diesen Trend umzukehren. Deshalb muss sowohl beim Entwurf der Ausschreibungsunterlagen als auch bei der Angebotserstellung erhöhte Sorgfalt angewendet werden.
Die Vertretungsmacht der Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA)
Regelmäßig tritt bei der Abwicklung von Bauvorhaben – mögen dies nun Großbauprojekte oder kleinere Projekte sein – im Zuge von Mehrkostenforderungen der Auftragnehmer die Streitfrage auf, zu welchen Anordnungen die vom Bauherrn eingesetzte ÖBA berechtigt ist und in welchem Umfang diese Vertretungshandlungen dem Bauherrn zuzurechnen sind. Im Folgenden wird daher ein kurzer Überblick über die Grundsätze des Stellvertretungsrechts gegeben.