Durch Klimaanlagen, Luft-Wärme-Pumpen, Windräder und andere moderne technische Einrichtungen kommt es in jüngster Zeit immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn, vorallem wegen der Lärmbelastung, die von solchen Geräten ausgeht. Es soll daher die rechtliche Regelung und die derzeit geltende Judikatur zum Thema Lärmimmissionen kurz erläutert werden.
Airbnb & Co unzulässig
Der oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.8.2018 zu 7 Ob 189/17w klargestellt, dass eine tage- oder wochenweise Untervermietung einer Wohnung zu einem unverhältnismäßig hohen Entgelt unzulässig ist und einen Kündigungsgrund nach MRG darstellen kann.
Bauordnungsnovelle Wien – Freud und Leid der Investoren
CHSH lädt zur Veranstaltung „Bauordnungsnovelle Wien – Freud und Leid der Investoren“ mit dem Schwerpunkt neue Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ am Mittwoch, den 20. März 2019, 18.30h in die CHSH Bel Etage ein.
Örtliche Bauaufsicht, Projektsteuerung und begleitende Kontrolle
Die Ausführung eines Bauvorhabens erfordert nicht nur eine fundierte Planung und Vorbereitung. Vielmehr ist der Erfolg eines Bauvorhabens auch stark von einer ordnungsgemäßen Koordination und stringenten Überwachung der mit der Ausführung des Bauvorhabens beauftragten Unternehmer abhängig.
Kundenschutzvereinbarungen und deren Schranken
Kundenschutzvereinbarungen zwischen Unternehmern sind, insbesondere auch in der Baubranche, weit verbreitet. Solche Vereinbarungen zielen darauf ab, den Wettbewerb zwischen den involvierten Unternehmern einzuschränken oder gar auszuschließen. Dies ist häufig mit den Grundsätzen des freien Wettbewerbs nicht vereinbar, weshalb Kundenschutzvereinbarungen nur im Rahmen der gesetzlichen und auch von der Rechtsprechung auferlegten Schranken zulässig und rechtlich durchsetzbar sind.
Der fehlerhafte Flächenwidmungsplan
Die behördliche Verwaltung beschränkt sich nicht nur auf den Selbstzweck der Administration, sondern hat auch beratende Aufgaben gegenüber seinen Bürgern. Verfehlt die behördliche Verwaltung diese Aufgabe, kann dies – wie die Rechtsprechung erst kürzlich wieder manifestiert hat – Amtshaftungsansprüche des dadurch geschädigten Bürgers gegen den zuständigen Rechtsträger zur Folge haben.
Verstöße gegen die Bauvorschriften und Haftung der Wohnungseigentümer
Ein in der Praxis häufig vorkommendes Thema ist, dass Gebäude sowie sonstige Bauwerke (Hofanlagen, Einfriedungen, etc.) oftmals erhebliche Baumängel aufweisen bzw. nicht der baurechtlichen Bewilligung entsprechen. Dadurch können sich für Wohnungseigentümer sehr unangenehme Konsequenzen ergeben. Erwirbt man etwa eine Wohnung in einem Haus mit schlechter Bausubstanz oder weicht die Bauausführung des Hauses von der Baubewilligung ab, kann die Baubehörde („Baupolizei“) aufgrund dieser Mängel einschreiten und Bauaufträge und/oder Baustrafen erlassen, was zumeist mit beträchtlichen Kostenfolgen verbunden ist. Grund genug, um die Thematik und die diesbezügliche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) in dem vorliegenden Artikel genauer zu analysieren.
Genehmigungen beim Einbau von Klimaanlagen
Die Sommer werden in Österreich immer wärmer. Besonders in den großen Städten Wien, Graz, Linz und Salzburg aber auch auf dem Land wird vielerorts die Hitze in Heim oder Büro unerträglich.
In modernen Büros gehören Klimageräte, die auch im Sommer ein angenehmes Arbeitsklima schaffen, bereits oft zum Standard. Da moderne Klimaanlagen mittlerweile hocheffizient und bei weitem nicht mehr die Stromfresser vergangener Tage sind, installieren sich auch immer mehr Österreicher eine Klimaanlage in ihrer Wohnung.
Wenn Klimaanlagen in Privathaushalten nachträglich montiert werden, vergessen aber viele, dass dafür oft Genehmigungen nötig sind.
Wenn niemand für den Schaden haftet
Verursacht ein fehlerhaftes Produkt, das im Rahmen eines Bauvorhabens verbaut worden ist, in der Sphäre eines gewerblichen Auftraggebers (z.B. Bauträger, General- oder Totalunternehmer) einen Schaden, kann dies zur Folge haben, dass dem geschädigten Auftraggeber niemand für diesen Schaden einzustehen hat.
Ein Bauwerk auf mehreren Liegenschaften?
Gerade bei der Erschließung von urbanen Bauflächen boomt gegenwärtig das Baurecht, weil es sowohl dem Grundeigentümer als auch dem Bauberechtigten Anreize bietet, miteinander ins Geschäft zu kommen. Nach der Wiener Bauordnung ist anhand eines Baurechts sogar der Überbau von Liegenschaftsgrenzen möglich. Doch zieht hier auch die österreichische Grundbuchspraxis mit?