Die aktuellen hoheitlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des COVID-19 Virus und die damit einhergehenden Betriebsbeschränkungen und Betriebsschließungen stellen auch die Bau- und Immobilienwirtschaft vor immense Herausforderungen. Die Bestimmungen der §§ 1104 f ABGB könnten hier ein wenig Abhilfe schaffen.
§ 1117 ABGB – Rettungsanker für Bestandnehmer eines erfolglosen Shoppingcenters?
Im vergangenen Jahrzehnt hat die Dichte an Einkaufs- und Fachmarktzentren auf der grünen Wiese österreichweit stark zugenommen. Abseits der damit einherge-henden Bodenversiegelung und Verödung der Ortskerne erweist sich die Inbestandnahme von Geschäftsräumlichkeiten in Einkaufs- und Fachmarktzentren mitunter als wirtschaftliches Fiasko, wenn die vom Bestandnehmer erwartete Geschäftsentwicklung ausbleibt.
Die Angemessenheit des Hauptmietzinses bei Geschäftsraummieten
Bei der Anmietung von Geschäftsräumen, besonders im Falle von Handelsimmobilien, sind die Qualität des Standorts und dessen positive Entwicklung von essentieller Bedeutung. Wenn dann nachträglich die Erwartung einer positiven Geschäftsentwicklung enttäuscht wird, drängt sich reflexartig die Frage nach möglichen Auswirkungen auf die Höhe des zu bezahlenden Hauptmietzinses auf.
Nachbarrechte bei Bauvorhaben im Fokus
Im Zuge der Entwicklung und Durchführung von Bauprojekten sollten aufgrund eines aktuellen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bereits in einem frühen Planungsstadium – zur Vermeidung von allfälligen Konflikten, Bauverzögerungen und Kostenüberschreitungen – die allfälligen subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte berücksichtigt werden.
Selfstorage Facilities verändern das Stadtbild
In sogenannten Selfstorage-Lagern können sehr flexibel Lagerabteile unterschiedlicher Größe kurz-, mittel- aber auch langfristig als zusätzlicher Stauraum angemietet werden. Nach der Eröffnung des ersten Selfstorage Österreichs im Jahr 1999 am Rande Wiens, nahm der Markt vor allem in den letzten Jahren enorm Fahrt auf. In allen größeren Städten Österreichs gibt es mittlerweile Mietlager und vor allem in der Bundeshauptstadt scheinen die Standorte verschiedenster Anbieter nur so aus dem Boden zu schießen und verändern so auch das Stadtbild nachhaltig.
Bewilligungspflicht von Abbrüchen
Mit der am 30.6.2018 in Kraft getretenen Novelle der Wiener Bauordnung (LGBl 2018/37) wurde eine Bewilligungspflicht für den Abbruch von älteren Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, eingeführt.
Außenklimaanlage nicht verkehrsüblich
Aufgrund der heißer werdenden Sommer werden immer mehr Klimageräte nachträglich an Fassaden, Balkonen und Loggien installiert. Doch deren Montage ist nicht immer zulässig.
Novelle der Wiener Bauordnung
Wien wächst. Seit 1991 ist die Gesamtbevölkerung der Stadt von 1.564.051 auf 1.888.776 gewachsen und soll um das Jahr 2025 sogar die zwei Millionen Marke erreichen. Wien wurde zudem in der Mercer-Studie zum zehnten Mal in Folge zur Stadt mit der höchsten Lebensqualität ernannt, weshalb es nicht überrascht, dass die Bevölkerungszahl stetig steigt.
Lärmimmissionen im Nachbarrecht
Durch Klimaanlagen, Luft-Wärme-Pumpen, Windräder und andere moderne technische Einrichtungen kommt es in jüngster Zeit immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn, vorallem wegen der Lärmbelastung, die von solchen Geräten ausgeht. Es soll daher die rechtliche Regelung und die derzeit geltende Judikatur zum Thema Lärmimmissionen kurz erläutert werden.
Airbnb & Co unzulässig
Der oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.8.2018 zu 7 Ob 189/17w klargestellt, dass eine tage- oder wochenweise Untervermietung einer Wohnung zu einem unverhältnismäßig hohen Entgelt unzulässig ist und einen Kündigungsgrund nach MRG darstellen kann.